🧠 Fahrtauglichkeit/Kraftfahreignung bei epileptischen Anfällen und Epilepsie

Das ist ein Thema, was du in den Tagen vor der Facharztprüfung wiederholen sollst.

In der Facharztprüfung könnte die Frage so kommen: Ein Fall von einem erstmaligen provizierten epileptischen Anfall wird dargestellt. Du wirst über die Diagnostik gefragt, Labor-Befunde, Therapie und dann kommt die Frage: „Wann kann der Patient wieder Auto fahren?“.

Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) (1)

Ich würde so antworten:

„Gott sei Dank gibt es eine Behörde, die deutliche Leitlinien dafür erstellt. Die sogenannten Leitlinie„n“ zur Kraftfahreignung werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht. Die neuste Leitlinie ist vom Jahr 2022 (Link zu den Leitlinien; PDF-Datei). In den Leitlinien werden Fahrzeuge in zwei Gruppen klassifiziert: Gruppe 1 und Gruppe 2. In jeder Gruppe gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen.

Ein Fahrer mit einem „normalen“ Auto hat —> die Fahrerlaubnisklasse B —> Diese gehört der Gruppe 1 an.

Fahrer mit zum Beispiel einem LKW oder einem Bus haben andere Fahrerlaubnisklassen —> und gehören der Gruppe 2 an. Also, insgesamt, Gruppe 2 sind Fahrer von „großen“ Fahrzeugen.

Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen (2)
Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen (2)

Falls der Patient einen Fahrzeug der Gruppe 1 fahren möchte, dann suche ich in den Leitlinien nach einer schönen Tabelle mit einer tollen Zusammenfassung (Tabelle unten). Ich glaube, für Fahrzeuge der Gruppe 1 bekommt der Patient eine Fahruntauglichkeit von drei Monaten und für Fahrzeuge der Gruppe 2 eine Fahruntauglichkeit für 6 Monate.

Die Tabelle:

Tabellarische Übersicht zur Fahrtauglichkeit/Kraftfahreignung bei epileptischen Anfällen und Epilepsien
Tabellarische Übersicht zur Fahrtauglichkeit bei epileptischen Anfällen und Epilepsien (Quelle*)

Falls du so antwortest, gewinnst du auf jeden Fall viel Zeit in der Prüfung. Also, auf keinen Fall direkt antworten mit „für normales Auto 3 Monate“!!! In 3 Sekunden bist du fertig, dann kommen andere (schwere) Fragen!!!

(1) Bundesanstalt für Straßenwesen logo, by unkown author, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesanstalt_f%C3%BCr_Stra%C3%9Fenwesen_logo.svg

(2) Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen, bearbeitet von Dr. med. Nicole Gräcmann, Dr. med. Martina Albrecht. Stand: 2022. Link: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf


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