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Frage Nummer (1):
Haben Sie oder Ihr Ehepartner (Ehefrau/Ehemann) eine Staatsangehörigkeit von einem EU/EFTA-Land?
EFTA (European Free Trade Association)-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)
Ja | Nein |
Glückwunsch erst, Sie brauchen keine Prüfungen 🥳 Dann weiter zur Frage Nummer (2) | Die Schritte sind sehr kompliziert. Man muss eine Prüfung machen und ist hart eine Stelle zu finden. Wir werden später einen Artikel darüber schreiben. „registration of a non-recognizable diploma“ |
Frage Nummer (2):
Die Voraussetzungen hängen davon ab, wo Sie Ihr Medizinstudium abgeschlossen haben:
In einem EU/EFTA*-Land: | Nicht in einem EU/EFTA*-Land: |
Direkte Anerkennung | Indirekte Anerkennung |
Die Approbation wird bei dem Bundesamt für Gesundheit (🇺🇸 Federal Office of Public Health) beantragt. Eine Kommission in dem Amt regelt das und die heißt MEBEKO (Medizinalberufekommission).
