• Medical license authorities in Germany (die Approbationsbehörden)
There are 16 approbation authorities in Germany. The largest one is in North Rhine-Westphalia in the city of Münster. We copied the required documents from their websites. Other authorities probably require more or less the same documents.
• Required documents: Tell me first where you studied medicine
The required documents depend on where you studied dentistry.
• EU/EFTA countries (list of these countries)
• Non-EU/EFTA countries
• Third countries (third group) = other countries
• The required documents from doctors who studied in non-EU/EFTA countries
Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Hinweis: Das Einreichen der Antragsunterlagen in unvollständiger Form führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung.
- Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Erteilung der Approbation und ggf. einer Berufserlaubnis (Datum und Unterschrift; Anlage 1 – DS),
- Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist.” (Datum und Unterschrift; Anlage 2 – DS),
- Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben (Datum und Unterschrift; Anlage 2 – DS),
- Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Medizin-, Zahnmedizin-, Pharmaziestudium begonnen haben und nicht endgültig durch die ärztliche Vor-/Prüfung gefallen sind (Datum und Unterschrift; Anlage 2 – DS)
- Aktueller, tabellarischer, persönlich unterschriebener Lebenslauf (darin sind Studium und der berufliche Werdegang bis zum Datum der Antragstellung lückenlos darzustellen),
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis). Der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden,
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens
- Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Nordrhein-Westfalen:
- Stellenzusage in Nordrhein-Westfalen oder
- Meldebescheinigung über Ihren Wohnort in NRW oder
- Hospitationsbescheinigung (mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mind. 14 Tagen) bzw. Nachweis über ein Praktikum in NRW
- Bei bereits längerem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG. Es ist zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz. Bitte unbedingt den Verwendungszweck „Dezernat 24 – Approbationen – DS“ sowie die Adresse der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 – 3, 48143 Münster angeben,
- Aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung Ihres Berufs (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein; Anlage 3 – DS),
- Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wohnhaft waren (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein),
- Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aus den Ländern, in denen Sie bereits ärztlich/zahnärztlich/pharmazeutisch tätig geworden sind, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
- Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde aus Ihrem Heimatland/Studienland, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes berechtigt sind,
- Bescheinigung über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift eines Sprachinstitutes, Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – diese Bescheinigung ist zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erforderlich,
- Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:
- Diplom,
- detaillierte Fächerauflistung, mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl,
- Fächer- und Notenübersicht,
- Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung.
- Nachweis über eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, falls vorhanden
- Sofern eine gutachterliche Überprüfung der absolvierten Ausbildung erfolgen soll und diese auch möglich ist (Anm.: Dies gilt nicht bei einem Verzicht auf die Begutachtung):
- Vorlage des für Ihren Studienzeitraum gültigen Lehrplanes, Curriculum, Syllabus etc., aus denen Inhalte, Art und Weise von deren Vermittlung sowie Häufigkeit, Art und Weise der Prüfungen hervorgehen,
- Programmablauf zum Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildun
- Qualifizierte Dienstzeugnisse über die bisher ausgeübten Tätigkeiten mit amtlich beglaubigten Kopien der Übersetzungen,
- Teilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungen, falls vorhanden,
- Kostenübernahmeerklärung für die Anfertigung eines Gutachtens über die Gleichwertigkeit der erworbenen ärztlichen / zahnärztlichen / pharmazeutischen Ausbildung gegenüber der deutschen ärztlichen / zahnärztlichen / pharmazeutischen Ausbildung (Anlage 4 – DS)
Die unter den Nummern 7, 11, 12, 13, 14, 16, 17 und 18 b, c + d benannten Dokumente sind in Form einer qualifizierten Übersetzung vorzulegen. Das Dokument Nummer 18 a kann ausnahmsweise in englischer Sprache vorgelegt werden (in Form einer qualifizierten Übersetzung oder als Originalausfertigung der ausstellenden Institution).
Die unter den Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 genannten Dokumente sind im Original vorzulegen, alternativ können die Dokumente 9 und 11 als einfache Kopie vorgelegt werden. Die unter den Nummern 6, 7, 8, 12, 13, 14, 16, 17 und 18 a, b, c + d genannten Dokumente sind als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Neben der Approbation bzw. einer Berufserlaubnis benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt. Die Ausübung der Tätigkeit ohne diese Berechtigungen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 SGB III dar, die nach § 404 Abs. 3 SGB III mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweis: Die eingereichten Dokumente werden zum Bestandteil der Verwaltungsakte und können daher nicht zurückgegeben werden.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein.
Source: Websiteof the distric government of Münster, link
• Required documents from dentists who studied in EU/EFTA countries
Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Hinweis: Das Einreichen der Antragsunterlagen in unvollständiger Form führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung.
- Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Erteilung der Approbation (Datum und Unterschrift; Anlage 1 – EU),
- Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist.” (Datum und Unterschrift; Anlage 2 – EU),
- Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben (Datum und Unterschrift; Anlage 2 – EU),
- Aktueller, tabellarischer, lückenloser, persönlich unterschriebener Lebenslauf (mit Angaben bis zum Datum der Antragstellung),
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis). Der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden,
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch,
- Bei Namensänderung: Nachweis/Urkunde über die Änderung des Namens,
- Erklärung, dass Sie beabsichtigten im Land Nordrhein-Westfalen tätig zu werden (ggf. Anstellungsbestätigung eines Krankenhauses oder einer Praxis im Land Nordrhein-Westfalen; Anlage 1 – EU),
- Bei bereits längerem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG. Es ist zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz. Bitte unbedingt den Verwendungszweck „Dezernat 24 – Approbationen – EU“ sowie die Adresse der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 – 3, 48143 Münster angeben,
- Aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung Ihres Berufs (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung sowie vor der Erteilung der Approbation ausgestellt worden sein; Anlage 3 – EU),
- Strafregisterauszug des Wohnortes im Ausland mit Übersetzung (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein),
- Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aus den Ländern, in denen Sie bereits ärztlich/zahnärztlich/pharmazeutisch tätig geworden sind, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung), sofern Sie in diesen Ländern nicht tätig geworden sind, ist eine entsprechende Negativbescheinigung einzureichen,
- Bescheinigung über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift eines Sprachinstitutes, Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmes für Sprachen (GER) – diese Bescheinigung ist zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung (s. Anmeldeformular) erforderlich,
- Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung mit amtlich beglaubigter Kopie der Übersetzung:
a) Entweder entsprechende Nachweise der in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG (in der jeweils gültigen Fassung) geforderten Dokumente oder
b) falls eine automatische Konformität nicht gegeben ist (Studienbeginn vor Beitrittsdatum), wird zusätzlich eine Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimatlandes darüber benötigt, dass Ihr Studium die in Artikel 24, 34, 44 der Richtlinie 2005/36/EG (in der jeweils gültigen Fassung) genannten Anforderungen erfüllt oder
c) eine Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimatlandes über die sogenannten erworbenen Rechte gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2005/36/EG (in der jeweils gültigen Fassung).
Die unter den Nummern 5, 6, 7, 11, 12 und 14 genannten Dokumente sind als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Hinweis: Die eingereichten Dokumente werden zum Bestandteil der Verwaltungsakte und können daher nicht zurückgegeben werden.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein.
Source: Websiteof the distric government of Münster, link
• This article was written with a help from Mr. Teddy Kabel, admin of the largest English group for foreign doctors in Germany. Vielen Dank 🙂
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